Im Lauf des Monats Juni werden in einigen Gemeinden unseres Bezirks wieder Präsenz-Gottesdienste stattfinden.
Von der baden-württembergischen sowie der bayerischen Landesregierung haben wir weitreichende Vorgaben erhalten. Die Anwendung auf unser gottesdienstliches Geschehen findet sich im Infektionsschutzkonzept wieder. Das Hygienekonzept unserer Kirche ist von der Landesregierung genehmigt.
Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Infektionsschutzkonzepts ist der jeweilige Gemeindevorsteher.
Ob und wie und wann in den einzelnen Gemeinden Gottesdienste stattfinden ist bitte beim jeweiligen Gemeindevorsteher zu erfragen
Näheres zum Infektionsschutzkonzept siehe www.nak-sued.de